AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GRUNDSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen durch die Mittelrhein LastMile Express, einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.
1.2. Neben diesen Grundsätzlichen Geschäftsbedingungen für die unter 1.1. genannten Leistungen gelten die besonderen Bedingungen für „Dialogpost“ gemäß Abschnitt II, „Paketdienstleistungen“ gemäß Abschnitt III. Die besonderen Bedingungen gemäß Abschnitten II bis III gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Abschnitt I vor, soweit dort speziellere Regelungen getroffen sind. Im Übrigen gilt Abschnitt I.
1.3. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Preislisten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag.
 

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1. Ein Vertrag mit Mittelrhein LastMile Express kommt durch Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von Mittelrhein LastMile Express oder eines von Mittelrhein LastMile Express beauftragten Dritten zustande.
2.2. Der Kunde darf nur beförderungsfähige Sendungen aufgeben. Beförderungsfähig sind alle Sendungen, die nach Größe, Format, Gewicht, Beschaffenheit und Inhalt diesen AGB sowie der Kategorisierung der Sendungen gemäß jeweils geltender Preisliste entsprechen.
Wird eine nicht beförderungsfähige Sendung dennoch aufgegeben, so steht Mittelrhein LastMile Express wahlweise frei:
die Annahme der Sendung zu verweigern,
eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben,
eine bereits übergebene/übernommene Sendung zur Abholung bereit zu halten,
die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein Nachentgelt zu erheben.
2.3. Unterfrankierte Sendungen, soweit es sich nicht um Abholsendungen mit Freimachung durch Mittelrhein LastMile Express handelt, werden unter Entwertung des Wertzeichens zurückgegeben, soweit der Absender erkennbar ist.
Mittelrhein LastMile Express bringt in diesem Fall einen Hinweis auf das Fehlporto auf der Sendung an. Der Absender ist berechtigt, die Sendung unter Anbringung des erforderlichen Differenzportos erneut an den ursprünglichen Empfänger aufzugeben. Jeder Missbrauch der Regelungen über die Nachfrankierung unter Anrechnung des Ursprungsportos ist strafbar und verpflichtet zum Schadensersatz. Gleiches gilt für alle anderen Fälle, in denen bereits entwertete Marken wiederverwendet werden. Mittelrhein LastMile Express ist berechtigt, den entstandenen Schaden nach billigem Ermessen zu schätzen.
2.4. Ebenfalls nicht beförderungsfähig sind:
Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgefährdetes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern,
Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können,
Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche   Überreste von Menschen enthalten,
Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; gleiches gilt für medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; § 410 HGB bleibt unberührt,
Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, enthalten.
Die Übernahme einer nicht beförderungsfähigen Sendung begründet kein Vertragsverhältnis. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mittelrhein LastMile Express sind nicht befugt, derartige Sendungen zu übernehmen.
2.5. Mittelrhein LastMile Express ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen verpflichtet. Mittelrhein LastMile Express ist jedoch zur Öffnung und Überprüfung der Sendung berechtigt, wenn ein berechtigter Zweifel an der Beförderungsfähigkeit besteht. Mittelrhein LastMile Express ist auch dann nicht zur Beförderung verpflichtet, wenn der Absender durch eine Kennzeichnung auf das Beförderungshindernis hinweist.
2.6. Der Absender ist mit einem Werbeaufdruck auf den von Mittelrhein LastMile Express zu befördernden Sendungen einverstanden, sofern der Absender nicht über ein eigenes Klischee für seine Sendungen verfügt. Für diese Werbeaufdrucke verwendet Mittelrhein LastMile Express Klischees nach eigenem Ermessen.

3. VERTRAGSGEGENSTAND

3.1. Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Ladeorten zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Zielorten.
3.2. Das von Mittelrhein LastMile Express bediente Zustellgebiet erstreckt sich über den Kooperationsverbund privater Briefdienstleister (aktuelle Postzahlenliste ist auf Anforderung bei Mittelrhein LastMile Express jederzeit erhältlich) in Deutschland.
Im Zweifel gilt die unter www.mittelrhein-lastmile.de veröffentlichte Liste der Postleitzahlen am Tage der Abholung.
3.3. Für alle Sendungen zur Zustellung außerhalb des eigenen Zustellgebietes von Mittelrhein LastMile Express gelten neben diesen AGB die Preise und Bedingungen der DPAG, die unter www.deutschepost.de eingesehen werden können. Bei widersprechenden AGB gehen die Regelungen der DPAG vor. Bei Zusatzleistungen gelten die der Zusatzleistung entsprechenden AGB der DPAG, die ebenfalls unter der Adresse www.deutschepost.de eingesehen werden können.
3.4. Sofern vertraglich vereinbart, erbringt Mittelrhein LastMile Express für den Auftraggeber auch sonstige Hol- und Bringleistungen (z.B. Postfachleerung).
3.5. Mittelrhein LastMile Express behandelt die Sendungen des Auftraggebers mit der gebotenen Sorgfalt. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass sich das äußere Erscheinungsbild der Sendungen nicht verändert. Die Sendungen dürfen nicht beschädigt, geknickt, verschmiert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
3.6. Mittelrhein LastMile Express stellt dem Auftraggeber die erforder-lichen Briefbehälter kostenlos zur Verfügung und bestellt für ihn ggf. erforderliche Behälterwagen. Die Briefbehälter und Behälterwagen werden nur zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt.

4. RECHTE UND OBLIEGENHEITEN DES ABSENDERS

4.1. Ohne anderslautende Vereinbarung setzt die einmalige oder regelmäßige kostenfreie Abholung von beförderungsfähigen Sendungen ein Aufkommen von 20 oder mehr unfrankierten entgeltpflichtigen Briefsendungen je Abholung voraus. Bei geringerem Aufkommen (mithin unter 20) behält sich Mittelrhein LastMile Express das Recht vor, die kostenfreie Abholung zu verweigern bzw. kostenpflichtig nach der zum Zeitpunkt der Abholung aktuell geltenden Preisliste zu erbringen. Die jeweils geltende Preisliste kann auch unter www.mittelrhein-lastmile.de eingesehen werden.
4.2. Eine Kündigung durch den Absender gem. § 415 HGB nach Übergabe/ Übernahme der Sendung in die Obhut von Mittelrhein LastMile Express oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
4.3. Bei Sendungen außerhalb des eigenen Zustellgebietes mit Zusatzleistungen sind die von der DPAG vorgeschriebenen Formulare zu verwenden, insbesondere Labels, Einlieferungsscheine und sonstige Kennzeichnungen und Nachweise.
4.4. Der Absender ist verpflichtet, jede Sendung mit einer eindeutig identifizierbaren Absenderangabe zu versehen. Dies sind:
bei natürlichen Personen mindestens der volle Zuname sowie eine für eine Rücksendung geeignete Postanschrift, 
bei juristischen Personen die vollständige Geschäftsbezeichnung im Rechtsverkehr sowie der für eine Rücksendung geeignete Geschäftssitz, nicht jedoch ein Handelsname oder eine sonstige Gattungsbezeichnung, selbst wenn diese Verkehrsgeltung erlangt haben. 

5. ZUSTELLUNG

5.1. Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen Mittelrhein LastMile Express und dem Empfänger vereinbart ist, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Die Zustellung kann ohne entgegen-stehende Vereinbarung durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die gegenüber Mittelrhein LastMile Express schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist, erfolgen. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Krankenhäuser, Wohnheime) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Postsendungen beauftragte Person zugestellt werden.
5.2. Mittelrhein LastMile Express wird unzustellbare Sendungen zum Absender zurückbefördern. Sendungen sind unzustellbar, wenn bei der Zustellung keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist oder die Annahme durch den Empfänger, seinen Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch das Verhindern der Ablieferung über eine nicht geeignete Empfangsvorrichtung (z.B. Hausbriefkasten) durch Zukleben, Einwurfverbot etc., oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung, falls diese Art der Zustellung vom Absender gewählt wurde.
5.3. Kann eine unzustellbare Sendung aufgrund fehlender Absender-angaben entsprechend vorstehender Ziffer 4.4. nicht zurückbefördert werden, ist Mittelrhein LastMile Express zur Öffnung der Sendung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach der Öffnung nicht zu ermitteln oder eine Ablieferung auf eine andere Weise nicht zumutbar, ist Mittelrhein LastMile Express nach Ablauf von 8 Wochen wahlweise zur freihändigen Verwertung der Sendung oder zur Hinterlegung in einer amtlichen Hinterlegungsstelle berechtigt. Unverwertbares Gut oder sonst von einer Lagerung ausgeschlossene Sendungen kann Mittelrhein LastMile Express vor Ablauf der Frist vernichten. Sendungen, die zur Abholung bereitgehalten werden, verwahrt Mittelrhein LastMile Express nach Maßgabe der eigenüblichen Sorgfalt. Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist Mittelrhein LastMile Express zur Vernichtung der Sendung berechtigt. Dasselbe gilt für unterfrankierte Sendungen ohne Absenderangabe.
5.4. Bei falscher Schreibweise der Empfängeradressen, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, Verweigerung der Annahme oder dem Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung nicht gewährleistet werden. Bei falscher Schreibweise, falschen oder fehlenden Angaben und Umzug wird Mittelrhein LastMile Express eine Recherche zur Ermittlung der korrekten Empfängeradresse vornehmen. Führt die Recherche nicht zum Erfolg, wird die Sendung an den Absender zurückbefördert. Im Übrigen gilt der zuvor genannte Absatz.
5.5. Die Recherche und Rücksendung von Dialogpost sind kostenpflichtig und separat zu beauftragen. Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Preisliste.

6. Entgelt

6.1. Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung von Mittelrhein LastMile Express das in der zum Zeitpunkt der Annahme der Sendung vereinbarte Entgelt zu zahlen. Dieses Entgelt bestimmt sich nach der zum selben Zeitpunkt geltenden Preisliste.
6.2. Das Entgelt ist durch eine monatliche Sammelrechnung zu entrichten. Das Entgelt wird in diesen Fällen durch ein Frankier-, Wiege-, und Zählsystem oder die Datenübermittlung via Sendungsmanager bzw. eines anderen Indexierungs-Tools ermittelt. Andere Zählsysteme werden nicht berücksichtigt. Die Sammelrechnung ist binnen zwei Wochen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, so kommt er mit Zugang der ersten Zahlungserinnerung, die auf die Rechnung folgt, in Verzug. Unabhängig davon kommt der Kunde 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn er in der Rechnung auf die Rechtsfolgen einer verspäteten Zahlung hingewiesen worden ist.
Für die erste Mahnung nach Eintritt des Verzuges schuldet der Kunde eine Mahngebühr von 2,50 EUR. Für die zweite und alle folgenden Mahnungen schuldet der Kunde eine Mahngebühr von 5 EUR. Weitergehender Kosten- und Schadensersatz bleiben vorbehalten.
Die Verzugszinsen betragen 5 Prozent-punkte, bei einem Unternehmer 8 Prozentpunkte jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt Mittelrhein LastMile Express vorbehalten.
6.3. Einwendungen gegen die Entgeltabrechnung sind binnen 4 Wochen nach Zugang schriftlich gegenüber Mittelrhein LastMile Express geltend zu machen. Eine Abrechnung gilt zwei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen, wenn nicht der Empfänger den späteren Zugang beweist. Für die Rechtzeitigkeit von Einwendungen gegen die Abrechnung genügt die fristgemäße Absendung. Die Abrechnung gilt nach Ablauf der Frist als dem Grunde und der Höhe nach genehmigt, weitere Einwendungen insbesondere gegen abgerechnete Sendungsmengen sind ausgeschlossen. Auf die Unrichtigkeit kann der Absender sich jedoch weiterhin innerhalb der gesetzlichen Fristen berufen, wenn Preise abgerechnet worden sind, die nicht der Preisliste zum Zeitpunkt der Beförderung entsprechen.
6.4. Abweichend von Ziffer 6.2. kann der Absender das Entgelt im Voraus, spätestens bei Anlieferung der Sendung, zahlen (Wertzeichen).
6.5. Mittelrhein LastMile Express ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses befugt, Sendungen für das eigene Zustellgebiet dennoch durch die DPAG zu den dort geltenden Tarifen befördern zu lassen. Das berechtigte Interesse ist auf Verlangen des Kunden glaubhaft zu machen. Hierunter fallen alle nicht durch Mittelrhein LastMile Express zu vertretenden Störungen in den betrieblichen Abläufen im weitesten Sinne, die die bedingungsgemäße Beförderung ausschließen oder gefährden, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, sonstige Betriebsunterbrechungen, Havarien und Naturkatastrophen, Vandalismus und alle Formen der höheren Gewalt.
6.6. Mittelrhein LastMile Express ist zu einer einseitigen Änderung der Entgelte berechtigt. Die Wirksamkeit dieser Änderungen gegenüber dem Kunden richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Werden bei einer Entgeltänderung neue Wertzeichen derselben Kategorie nur mit entsprechender Zusatzmarke auch weiterhin benutzt werden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, für längstens 1 Monat nach Inkrafttreten des neuen Entgeltes, die sich in seinem Besitz bereits befindlichen älteren Wertzeichen ohne entsprechende Zusatzmarken noch aufzubrauchen. Diese Sendungen gelten nicht als unterfrankiert, sofern die Freimachung dem Entgelt vor dem Inkrafttreten der Entgeltänderung entspricht und der Zeitraum von 1 Monat nicht überschritten ist.

7. HAFTUNG

7.1. Mittelrhein LastMile Express haftet ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die Mittelrhein LastMile Express, ihre gesetzlichen Vertreter, einer ihrer Leute (§428 HGB) oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat (§435 HGB). Das gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen oder von Sendungen, die in sonstiger Weise nicht den vertraglichen Bedingungen entsprechen, soweit die Beförderung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Für Schäden, die auf den Verhalten einer der Leute (§428 HGB) oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Mittelrhein LastMile Express beruhen, haftet Mittelrhein LastMile Express in den die Satz 1 genannten Fällen ferner nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben (§428 HGB).
7.2. Mittelrhein LastMile Express haftet zudem unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mittelrhein LastMile Express oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3. Mittelrhein LastMile Express haftet im Übrigen bei Verlust, Beschädigung und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen bei Päckchen- und Paketsendungen, wobei die Haftung auf folgende Höchstbeträge begrenzt ist:
Die Haftung von Mittelrhein LastMile Express im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr richtet sich nach den Vorschriften der CMR und im Fall einer grenzüberschreitenden Luftbeförderung nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommens) bzw. nach dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen), je nachdem welches zwingend anwendbar ist.
Bei innerdeutscher Beförderung ist die Haftung von Mittelrhein LastMile Express für Verlust und Beschädigung auf 520,-- Euro beschränkt.
Die Haftung für Güterfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für sonstige Vermögensschäden im Sinne des § 433 HGB, die Mittelrhein LastMile Express zu vertreten hat, ist die Haftung beschränkt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf insgesamt 100.000 Euro je Schadensfall. §431 Abs. 3 HGB bleibt unberührt.
Sofern und soweit im grenzüberschreitenden Verkehr aufgrund von Regelungsstücken in der CMR bzw. dem Warschauer Abkommen/Montrealer Übereinkommen ergänzend deutsches Recht zur Anwendung kommt, gelten im Hinblick auf die anwendbaren Bestimmungen des HGB die hiervon in Ziffer 3 (2) AGB genannten abweichenden Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse.
Soweit aufgrund des Verlustes einer Sendung eine Entschädigung gezahlt wurde, kann Mittelrhein LastMile Express im Falle des späteren Auffindens der Sendung ergänzend zu § 424 Abs. 3 HGB verlangen, dass eine bereits geleistete Entschädigung Zug um Zug gegen Übergabe der Sendung erstattet wird.
Eine etwaige Haftung von Mittelrhein LastMile Express wegen der Überschreitung einer vertraglichen Lieferfrist oder wegen einer Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin ist auf den einfachen Betrag des Beförderungsentgelts beschränkt.
Mittelrhein LastMile Express ist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von Mittelrhein LastMile Express verschuldete Anweisung des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch Umstände, die Mittelrhein LastMile Express mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abwenden konnte, verursacht worden ist. Eine Haftung ist auch für solche Umstände ausgeschlossen, die außerhalb der Kontrolle von Mittelrhein LastMile Express liegen (Höhere Gewalt). Als solche Umstände gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Arbeitskampf.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Leute (§428 HGB) und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Mittelrhein LastMile Express. Die in §§ 425 Abs. 2, 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.
Im Fall eines Auftrags an Mittelrhein LastMile Express, auch bereits im Porto freigemachte Produkte der DPAG ausschließlich zum Zwecke der Ablieferung bei der DPAG mitzunehmen („Mitnahme“), ist eine Haftung von Mittelrhein LastMile Express für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung bei Briefsendungen oder briefähnlichen Sendungen ausgeschlossen. Sofern die Mitnahme von Päckchen- und Paketsendungen vereinbart ist, ist die Haftung von Mittelrhein LastMile Express insofern auf die Mitnahme bis zur Übergabe an die DPAG beschränkt, sowie der Höhe nach gem. Ziffer 10 (3.1.) bis Ziffer 10 (3.3.) AGB. Die Produkte der DPAG werden von Mittelrhein LastMile Express ungeprüft in Transportkisten übernommen und bei einer Annahmestelle der DPAG abgeliefert. Insbesondere erfolgt keine Ermittlung der Sendungsmengen oder Produktarten und keine Überprüfung der Frankaturen durch Mittelrhein LastMile Express.

8. BRIEF- UND POSTGEHEIMNIS, DATENSCHUTZ

8.1. Mittelrhein LastMile Express verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mittelrhein LastMile Express wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
8.2. Mittelrhein LastMile Express verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, welche der Werbung oder Gewinnung von Kunden, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Absender bekannt geworden sind, für eigene oder fremde Zwecke dient. Mittelrhein LastMile Express wird insbesondere das zur Verfügung gestellte Adressmaterial weder unmittelbar noch mittelbar, ganz oder in Teilen, für eigene oder fremde Zwecke nutzen oder Dritten bekannt geben.
8.3. Mittelrhein LastMile Express wird über bekannt gewordene, interne Angelegenheiten des Absenders Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
8.4. Von Mittelrhein LastMile Express eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden zur Einhaltung der vorgenannten Regelungen verpflichtet.

9. Rücktrittsrecht, Kündigung

9.1. Eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Absender, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Inobhutnahme der Sendung im Sinne der Ziffer 2.1. ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn die Sendung mit zumutbarem Aufwand dem Absender wieder ausgehändigt werden kann, keinesfalls aber, wenn die Sendung in den Kommissionierungs- und Sortierungsprozess eingespeist wurde. Dazu zählt auch die Vermischung mit anderen Sendungen in Sendungen in Sendungssammlungen.
9.2. Erfolgt die Beförderung von Sendungen auf Grundlage eines auf Dauer angelegten Vertrages mit dem Kunden (Abholung), so ist dieser Vertrag ohne abweichende Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung darf nicht zur Unzeit erfolgen und bedarf der Schriftform.
9.3. Ereignisse höherer Gewalt und von Mittelrhein LastMile Express nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrags unmöglich machen oder übermäßig erschweren, berechtigen Mittelrhein LastMile Express, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Befugnis zur Übergabe an die DPAG gemäß Ziffer 6.4. bleibt unberührt.
Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder Erschwerung kann Mittelrhein LastMile Express wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die Behinderungsgründe bei Mittelrhein LastMile Express oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechts durch Mittelrhein LastMile Express begründet keine Schadensersatzansprüche des Absenders.

II. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIALOGPOST (Inhaltsgleiche Sendungen)

Für inhaltsgleiche Sendungen gelten folgende Bedingungen:

  1. Die Preise richten sich nach der gesonderten jeweils gültigen Preisliste für Dialogpost.
  2. Ein Muster der inhaltsgleichen Sendung ist bei Einlieferung an Mittelrhein LastMile Express beizulegen. Muster dürfen nur soweit anonymisiert werden, dass die Qualifizierung der Sendung als Dialogpost noch möglich ist. Das Fehlen eines Musters berechtigt Mittelrhein LastMile Express zur Öffnung einer Sendung zur Feststellung der Qualifizierung.
  3. Die Mindestmenge je Einlieferung ist der jeweils zum Zeitpunkt der Einlieferung gültigen Preisliste zu entnehmen Eine Aufzahlung auf die Mindestmenge ist möglich.
  4. Dialogpost, die nicht zweifelsfrei als solche deklariert oder die in eine andere als die von Mittelrhein LastMile Express verwendete Einlieferungsliste eingetragen ist, kann unbeschadet sonstiger Beförderungshindernisse zu den jeweils geltenden Preisen für Standardleistungen befördert werden.
  5. Von der Beförderung als Dialogpost ausgeschlossen sind Sendungen, die die Aufforderung zur Erfüllung einer Zahlungspflicht oder einer näher bezeichneten sonstigen Leistungspflicht zum Inhalt haben, insbesondere Rechnungen, Mahnungen, Inverzugsetzungen und vergleichbare Erklärungen.
    Dasselbe gilt für Sendungen, die maschinell erstellt worden sind und mit oder ohne Unterschrift versehen dem Forderungseinzug dienen, insbesondere Inkassobriefe, serielle Mahnschreiben und alle Schriftstücke aus automatisierten Mahn- und Inkassovorgängen. Es ist unerheblich, ob an den Zugang der Sendung der Eintritt von Rechtsfolgen geknüpft ist.
  6. Dialogpost wird in der Regel bis zum vierten Werktag nach Einlieferung zugestellt.
  7. Eine Rückführung nicht zustellbarer Briefe wird von Mittelrhein LastMile Express nur dann durchgeführt, wenn dies auf der Einlieferungsliste vom Auftraggeber angezeigt ist.
  8. Sendungen, die nicht in das Zustellgebiet von Mittelrhein LastMile Express fallen, werden durch Mittelrhein LastMile Express in die Zustellung durch die DPAG gegeben. Die hierfür anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Tarifsystem der DPAG und werden dem Kunden weiterberechnet. Der Inhalt dieser Bedingungen und die Preise sind unter www.deutschepost.de einsehbar.

III. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN PAKETVERSAND UND KURIERDIENST 

Für die Beförderung von Paketen durch Mittelrhein LastMile Express einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen gelten die Bedingungen gemäß Abschnitt I, soweit nicht in den nachfolgenden Bedingungen des Abschnitt II abweichende Regelungen enthalten sind. Der Paketdienst umfasst die Beförderung der Pakete einschließlich deren Übernahme.

1. Pakete und Kurierleistungen

1.1. Die Maximalmaße und -gewichte für Pakete bestimmen sich nach der jeweiligen und aktuell gültigen Preisliste für Paket- und Kurierdienstleistungen zum Zeitpunkt der Einlieferung.
1.2. Kurierleistungen und Terminzustellungen werden auf Anfrage erbracht. Hierfür gelten die mit dem Kunden vereinbarten Einzelpreise oder gesonderte Preise und Bedingungen von Mittelrhein LastMile Express, soweit diese spätestens bei Auftragserteilung bekannt gemacht worden sind.

2. Vertragsverhältnis

2.1 Mit Übernahme des Paketes kommt der Beförderungsvertrag zustande.
2.2 Für die Kennzeichnung von Paketen sind ausschließlich die von Mittelrhein LastMile Express verwendeten Paketscheine, Labels usw. zu verwenden, auch soweit der Versand über das Online – Portal erfolgt. Gegebenenfalls gilt Ziffer I.4.3. entsprechend.

3. Beförderungsausschlüsse

3.1. Von der Beförderung im Paketdienst sind alle Sendungen ausgeschlossen, die nicht Abschnitt I Ziffer 2 entsprechen. Hierneben gelten folgende weitere Ausschlussgründe:
Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 520,-- € pro Paket,
Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert von mehr als 520,-- € pro Stück,
sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 13.000,-- € besitzen,
Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz,
bei grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern.
Gefahrgut sowie Fracht- und Wertnachnahmen können abweichend von Abschnitt I Ziffer 2 befördert werden, wenn dies gesondert vereinbart wird. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestimmen sich dann nach der gesonderten Vereinbarung, soweit diese von den vorliegenden AGB abweicht.
3.2. Mittelrhein LastMile Express ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Mittelrhein LastMile Express nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass das Paket von der Beförderung gemäß diesem Abschnitt ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist Mittelrhein LastMile Express über die Regelungen in Abschnitt I hinaus berechtigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Absenders auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren auch ohne Einhaltung einer Wartezeit zu vernichten.
Die Benachrichtigung des Absenders über eine bevorstehende Vernichtung hat so rechtzeitig vor Beginn der Vernichtung zu erfolgen, dass dem Absender eine Abholung der Sendung an ihrem Lagerort noch möglich ist. Das gilt nicht, sofern Mittelrhein LastMile Express nach den Umständen, insbesondere nach der Art der Sendung oder der von ihr ausgehenden Gefährdung, ein weiteres Zuwarten nicht zugemutet werden kann oder eine Ablieferungspflicht gegenüber einer Behörde besteht.
3.3. Der Absender haftet für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von Gütern entstehen, die einem Beförderungsausschluss unterliegen. Darin eingeschlossen sind die Kosten der berechtigten Sicherung und Vernichtung. 

4. Leistungsumfang/Zustellung

Für die Beförderung und Zustellung gilt ggf. abweichend von Abschnitt I Ziffer 6:
4.1. Die Paketleistung umfasst:
die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Paketen,
bei Nichtantreffen des Empfängers bis zu zwei weitere Zustellversuche,
die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person, auch soweit sie nicht dem Hausstand des Empfängers angehört. Letzteres gilt jedoch nur, wenn nach den Umständen die Gewähr dafür besteht, dass die Sendung den Empfänger alsbald erreicht. (Ersatzzustellung in der Nachbarschaft unter freiwilliger Annahme der Sendung)
die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Absender.
Der Ausschluss einer Ersatzzustellung bestimmt sich nach den einschlägigen besonderen Sendungsmerkmalen und Zusatzleistungen.
4.2. Sind Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln, fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf Mittelrhein LastMile Express das Paket zwecks Feststellung des Absenders oder Empfängers öffnen. Verläuft die Prüfung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist verwertet oder, sofern notwendig, vorher vernichtet werden.
4.3. Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen werden vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Versender nicht berücksichtigt.

5. Rechte und Obliegenheiten des Absenders

5.1 Dem Absender obliegt die ausreichende Innen- und Außenverpackung sowie Kennzeichnung des Paketes. Der Inhalt ist so zu verpacken, dass das Paket und der Inhalt vor vermeidbarem Verlust und Beschädigung geschützt sind und kein Schaden an den Beförderungsmitteln entsteht.
Die Beförderung durch Mittelrhein LastMile Express und ihre Erfüllungsgehilfen erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt. Die Sendung muss einen Fall diagonal aus 80 cm Mindestfallhöhe schadensfrei überstehen. Es darf kein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen von Spuren möglich sein. Der Versender hat die bei der gesamten Beförderung zu erwartenden klimatischen Bedingungen zu berücksichtigen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten geht zu Lasten des Versenders.
Die §§ 410 und 411 HGB bleiben unberührt.
5.2 Dem Auftraggeber obliegt die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse / Beförderungspapiere. Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er Mittelrhein LastMile Express nach Übergabe der Sendung erteilt. Die §§ 418 und 419 HGB sind ausgeschlossen.
Bei Versand von Zollgut sind alle Papiere beizufügen, die für die zollamtliche Abwicklung erforderlich sind.
Für unzustellbare Sendungen gelten Ziffer I.5.7. und I.5.8. entsprechend. Zur Abwendung von Gefahren oder wegen drohenden Verderbes oder aus sonstigen dringenden Gründen kann die Sendung auch sofort geöffnet werden.
 

6. Versicherung

Für jedes Paket besteht eine Versicherung. Diese Versicherungsleistung ist auf höchstens 520,-- € je Paket begrenzt. Der Wert der Sendung ist im Schadensfall durch den Absender nachzuweisen.

IV. SONSTIGE REGELUNGEN

  1. Ansprüche gegenüber Mittelrhein LastMile Express können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden können.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Koblenz.
  3. Für einen zwischen Mittelrhein LastMile Express und dem Absender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen des Absenders werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Mittelrhein LastMile Express ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende schriftliche Einzelvereinbarungen zwischen Mittelrhein LastMile Express und dem Absender bleiben hiervon unberührt und gehen den AGB vor.
  4. Gelangen durch Mittelrhein LastMile Express beförderte Briefe in den Ablauf der Deutschen Post AG, werden diese durch Mittelrhein LastMile Express in dem zuständigen Briefzentrum abgeholt und durch Mittelrhein LastMile Express übernommen. Ist eine Zustellung nicht möglich, erhält der Absender die Briefe kostenfrei von Mittelrhein LastMile Express zurück. Die Abholung der Briefsendungen in den Briefzentren innerhalb der Leitregion 56xxx in Koblenz erfolgt mindestens einmal in der Woche.
  5. Mittelrhein LastMile Express arbeitet auf der Grundlage der Lizenz der Bundesnetzagentur/ Regulierung Postmarkt. Es gelten die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, die in den Geschäftsräumen von Mittelrhein LastMile Express, Mittelrheinstraße 2, 56072 Koblenz oder im Internet unter www.mittelrhein-lastmile.de eingesehen werden können.

Stand: Juni 2019